Es ist verständlich, daß die Kirchenleitung es nicht gerne hört, wenn eine politische Partei von der Kirche für deren verbrecherische Taten vor den Augen der Weltöffentlichkeit eine Wiedergutmachung verlangt, und es wäre daher nur zu verständlich, wenn die Verleumdung und Hausdurchsuchung bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG und der Bundesparteizentrale der Goldenen Partei im Rahmen jener großangelegten Verunglimpfungskampagne von beauftragten Agenten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland inszeniert wurde zumal eine von der Goldenen Partei geforderte Abschaffung der Kirchensteuer und somit eine Aufhebung jenes in bester gegenseitiger Kooperation zwischen den Diktatoren des Dritten Reiches und der Kirche in Deutschland geschlossenen Konkordats für die Evangelische Kirche in Deutschland jährlich eine Mindesteinbuße von etwa fünf Milliarden Mark Kirchensteuern bedeuten würde abgesehen vom Verlust jener vielen Gelder, welche die Kirche über ihre bezahlten Agenten mit Hilfe eines Teils der Kirchensteuer aus anderen vielfältigen Kanälen der öffentlichen Hand zieht (Stichworte: „Jugendarbeit“, „Entwicklungshilfe“, etc.)
Es ist auch verständlich, wenn sich die Evangelische Kirche in Deutschland gegen irgendwelche Einbußen an Geldern wehrt, und es ist darüber hinaus historisch verständlich und belegbar, wenn sie hierzu die Gebote von Sitte und Anstand sowie ihre eigenen Gebote und Verbote verletzt die sie aber dessenungeachtet schon immer ihren Gläubigen aufoktroyiert.
Es kann aber in einer Zeit der demokratischen Aufklärung nach beinahe 2000 Jahren Kirchendiktatur und allen damit verbundenen Folgeerscheinungen sittlicher Entartung von der Inquisition bis hin zur Diktatur des Dritten Reiches nicht angehen, daß die Evangelische Kirche in Deutschland unangefochten nach ihrer alten Sitte gezielt und willentlich die Grundmenschenrechte verletzt, also die Grundpfeiler der Demokratie wie eh und je mit Füßen tritt nur aufgrund ihres finanziellen, materiellen Machtpotentials und unter geschickter Ausnutzung ihrer eigenen Medien sowie ihrer bezahlten Agenten und Spione in allen Teilen der Gesellschaft
Die gründliche Hausdurchsuchung der Kriminalpolizei hat nicht einen einzigen Anhaltspunkt für die absurden Behauptungen von Kirche und Frau P. ergeben.
Diese Hirngespinste erscheinen unserer Mandantin als die Reaktion
Neben jenem Verstoß u.a. gegen § 166 StGB ist auch zu prüfen, inwieweit auch ein Verstoß gegen § 164 StGB vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
P.S.: Die Frist zur Stellung des Strafantrages gemäß §.... StGB ist hiermit gewahrt, da die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG über den Inhalt der Anschuldigungen erst nach dem 24. September 1986 aufgrund der Akteneinsicht aufgeklärt wurde.
Kopie an den Internationalen Gerichtshof, an verschiedene Staatsoberhäupter, an die UNO, an nationale und internationale Organisationen zum Schutze der Menschenrechte und andere entsprechende Organisationen, etc.
Ende des Zitats
Es ist auch verständlich, wenn sich die Evangelische Kirche in Deutschland gegen irgendwelche Einbußen an Geldern wehrt, und es ist darüber hinaus historisch verständlich und belegbar, wenn sie hierzu die Gebote von Sitte und Anstand sowie ihre eigenen Gebote und Verbote verletzt die sie aber dessenungeachtet schon immer ihren Gläubigen aufoktroyiert.
Es kann aber in einer Zeit der demokratischen Aufklärung nach beinahe 2000 Jahren Kirchendiktatur und allen damit verbundenen Folgeerscheinungen sittlicher Entartung von der Inquisition bis hin zur Diktatur des Dritten Reiches nicht angehen, daß die Evangelische Kirche in Deutschland unangefochten nach ihrer alten Sitte gezielt und willentlich die Grundmenschenrechte verletzt, also die Grundpfeiler der Demokratie wie eh und je mit Füßen tritt nur aufgrund ihres finanziellen, materiellen Machtpotentials und unter geschickter Ausnutzung ihrer eigenen Medien sowie ihrer bezahlten Agenten und Spione in allen Teilen der Gesellschaft
wo doch nach neuesten Schätzungen nur noch maximal 3,5 Prozent der Bevölkerung die Kirche regelmäßig besucht,
wo die meisten also ihre Kirchensteuer nur noch aufgrund eines religiös-politischen Drucks entrichten,
wo die Kirche nach ihren eigenen Erhebungen sicher und kontinuierlich im Absterben begriffen ist.Die gründliche Hausdurchsuchung der Kriminalpolizei hat nicht einen einzigen Anhaltspunkt für die absurden Behauptungen von Kirche und Frau P. ergeben.
Diese Hirngespinste erscheinen unserer Mandantin als die Reaktion
einer Kirche, welche von der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG und den VERTRETERN DES VOLKES der Goldenen Partei öffentlich zur Wiedergutmachung ihrer ungeheuren Verbrechen an unserem Volk aufgefordert wurde und wird,
einer Kirche, die um die materielle Frucht ihres Paktes mit Hitler um ihre Kirchensteuern bangt,
einer Kirche, die den großen Zustrom an Mitgliedern in den Organisationen der Menschenwürde für die ständig zunehmende Zahl ihrer Kirchenaustritte verantwortlich macht,
einer Kirche, die mit ihren Verleumdungskampagnen gegenüber weltanschaulichen Organisationen eigentlich nichts anderes hervorkehrt, als was von eh und je ihr Erkennungszeichen war und ist: die freie, natürliche demokratische Entfaltung der Bürger zu verhindern.Neben jenem Verstoß u.a. gegen § 166 StGB ist auch zu prüfen, inwieweit auch ein Verstoß gegen § 164 StGB vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
P.S.: Die Frist zur Stellung des Strafantrages gemäß §.... StGB ist hiermit gewahrt, da die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG über den Inhalt der Anschuldigungen erst nach dem 24. September 1986 aufgrund der Akteneinsicht aufgeklärt wurde.
Kopie an den Internationalen Gerichtshof, an verschiedene Staatsoberhäupter, an die UNO, an nationale und internationale Organisationen zum Schutze der Menschenrechte und andere entsprechende Organisationen, etc.
Ende des Zitats
Am Ende unseres Fernschreibens erscheint dann noch der folgende Zusatz:
„Der gleiche Text dieser Strafanzeige ist heute, am 22. 12. 86, separat in einem Brief per Einschreiben und Expreß an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster abgesandt worden. Dieser Brief enthält die eingangs erwähnte Vollmacht.“