DEUTSCHES ARCHIV
Seite 82
ARCHIV
aktuell
        



 
 
 
 
 






PETER HÜBNER • PREIS DER FREIHEIT – DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH
Die antidemokratische politische Praxis in Deutschland
Teil 2   •   DIE DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die Deutsche Kulturstiftung in der staatsfreien Zone


Ohne Zwei­fel ist der nicht­ein­ge­tra­ge­ne Ver­ein der ein­zi­ge Frei­raum des Bür­gers, in dem er sich bis­lang – gänz­lich ohne staat­li­che Ein­fluß­nah­me oder Reg­le­men­tie­rung – ganz nach sei­nem ei­ge­nen Ge­wis­sen und nach sei­nem frei­en Wil­len de­mo­kra­tisch zu or­ga­ni­sie­ren ver­mag und da­bei vom Ge­setz her noch die meis­ten Frei­hei­ten ge­nießt.
Im Lau­fe der ver­schie­de­nen Aus­ein­an­der­set­zun­gen der DEUT­SCHEN KUL­TUR­STIF­TUNG mit den Be­hör­den wird die­ser Sach­ver­halt spä­ter noch deut­li­cher.

Letzt­lich stellt üb­ri­gens auch das Ge­bil­de ei­nes Staa­tes nur ei­ne Groß­form des nicht­ein­ge­tra­ge­nen Ver­eins dar – denn, wer soll­te den Staat wo ein­tra­gen?
Und auch Zu­sam­men­schlüs­se von Staa­ten, wie bei­spiels­wei­se die ehe­ma­li­ge UdSSR, bil­den prin­zi­piell ei­ne Groß­form des nicht­ein­ge­tra­ge­nen Ver­eins.

Ent­spre­chen­des gilt dann auch für in­ter­na­tio­na­le Or­ga­ni­sa­tio­nen wie die der UNO.

Aber auch die gro­ßen Par­tei­en und be­son­ders die um be­hörd­li­che Un­ab­hän­gig­keit be­dach­ten Ge­werk­schaf­ten wähl­ten die Form des nicht­ein­ge­tra­ge­nen Ver­eins.

Da­bei steht na­tür­lich au­ßer Fra­ge, daß der Bür­ger, will er sein Ver­eins­le­ben vor staat­li­chen Re­pres­sa­lien und Ma­ni­pu­la­tio­nen schüt­zen, sich im Ver­eins­recht ge­naues­tens aus­ken­nen muß – ein Not­wen­dig­keit, mit wel­cher wir uns in vie­len Jah­ren Ju­gend­or­ga­ni­sa­tion WYMS auch hat­ten an­freun­den müs­sen, um or­ga­ni­sa­to­risch über­le­ben zu kön­nen.







Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© 1998-