Wo mögen diese von uns nun schon vor beinahe anderthalb Jahren übergebenen Dokumente über die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG überall gewesen, und wo mögen sie schließlich gelandet sein?
Auch der Inhalt des Schreibens der DEUTSCHEN BUNDESPOST vom 5. 12. 1984 sei hier der guten Ordnung halber abgedruckt.
Brief der DEUTSCHEN BUNDESPOST
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Betreff:
Begründung von Teilnehmerverhältnissen unter dem Namen „Deutsche Kulturstiftung“Ihrem Schreiben vom 15. 06. 84 entnehmen wir folgendes:
- Sie können den Nachweis nicht führen, daß es sich bei der Institution „Deutsche Kulturstiftung“ um eine Stiftung im rechtlichen Sinne handelt.
- Die Institution „Deutsche Kulturstiftung“ ist ein „nicht-rechtsfähiger Verein“
Nichtrechtsfähige Vereine haben auf Verlangen der Deutschen Bundespost eine Fernmeldevollmacht zu erteilen. Die Fernmeldevollmacht ist bei der Anmeldestelle für Fernmeldeeinrichtungen des Fernmeldeamts Heidelberg einzureichen. Die Unterschrift muß amtlich beglaubigt sein. Wer bei der Erteilung einer Fernmeldevollmacht nicht im eigenen Namen handelt, hat nachzuweisen, daß er vertretungsberechtigt ist. Der Nachweis der Vertretungsberechtigung erfolgt durch Vorlage der Satzung oder durch Vertrag, aus der/dem hervorgehen muß, welcher Person die Geschäftsführung übertragen ist.
Wir reichen Ihren „Antrag für Teletexanschlüsse“ vom 28.11.84 zurück mit der Bitte, diesen unter folgenden Vorgaben neu zu stellen:
- Unterschrift gemäß noch vorzulegender Fernmeldevollmacht
- ergänzende Angaben, auf dem Antrag v. 28.11.84 gelb markiert.
Anlagen:
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1 Antrag v. 28.11.84 1 Fernmeldevollmacht
1 Informationsblatt Teletex
1 Antragsformblatt für Teletexhauptanschlüsse