6.)
Es ist das gesetzlich verbürgte Recht freier unternehmerischer deutscher Bürger, Vereine und Gesellschaften zu gründen und besonders: den Namen des Vereins beziehungsweise der Gesellschaft frei zu wählen.
Für die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG wurde nicht zuletzt nach einschlägigen Erfahrungen mit „Heiligen Römischen Behörden Deutscher Nation“ die Rechtsform des nichteingetragenen Vereins gewählt, weil diese Form gegenüber dem von der Behörde „anerkannten“ eingetragenen Verein sowie gegenüber der vom Land amtlich anerkannten Stiftung als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts den wichtigen Vorteil der unternehmerischen Freiheit und ideologischen Unabhängigkeit hat.
Nicht umsonst bezeichnete unser Bundespräsident den nichteingetragenen Verein einmal als die „staatsfreie Zone“.
Unser gegenwärtiger Staatsapparat wird gerade an seiner Spitze sehr stark von jenen religiös-ideologischen, doktrinären Fremdeinflüssen bestimmt, welche in den letzten 2000 Jahren nachgewiesenermaßen die Vernichtung unserer angestammten demokratischen Kulturtradition vorwärtsgetrieben haben.
Aus diesem Grunde muß eine Organisation, welche die Förderung unserer eigenen, ererbten demokratischen Kulturtradition zum praktischen sozialpolitischen Anliegen hat will sie sich dabei von Hindernissen freihalten auch von denjenigen Stellen unabhängig sein, welche bewußt oder unbewußt in verstärktem Maße antidemokratischen ideologischen Fremdeinflüssen ausgesetzt sind oder diesen gar unterliegen.
Es mag für Sie beziehungsweise Ihre Informanten erstrebenswert sein, daß die rechtliche Existenz eines Vereins mit Namen DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG von der Genehmigung des Landes Baden-Württemberg abhängt.
Diese Art Einschränkung der freien unternehmerischen Handlungsfähigkeit würde auch das ideologisch-dogmatisch von der Kirche regierte Land Baden-Württemberg gerade bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG sicherlich gerne verwirklicht sehen aber solche auf Bevormundung abzielende, zweitausend Jahre erprobte Strategie der Diktatur stimmt nicht mehr mit der momentanen demokratischen Rechtswirklichkeit unseres Staates überein.
„Stiftung“ bedeutet in unserem deutschen Sprachgebrauch erst einmal „Schenkung“.
Dabei kann es sich um die Schenkung materieller Güter, aber auch um eine Schenkung kultureller Güter handeln also um sozialpolitische Werte, die dem allgemeinen Besten auf geistigem und sittlichem Gebiet dienlich sind.
Bei unserer deutschen Sprache beispielsweise handelt es sich um ein Erbe, welches wir von unseren Vorfahren übernommen haben.
Dieses Erbe ist wohl nicht materieller Art, aber wenn wir es nicht besäßen, dann hätte dies durchaus auch große materialistische Folgen beispielsweise könnten wir dann auch jetzt gar nicht in dieser Sache miteinander kommunizieren.
Was von unseren Vorfahren aus gesehen ihre „Stiftung“ an uns ist, das ist von uns Nachkommen aus gesehen unser „Erbe“.
Unsere deutschen Vorfahren haben uns unsere deutsche Sprache und unsere deutsche Kulturtradition unentgeltlich „gestiftet“ und dieses hohe sittliche Vermächtnis unserer eigenen Verwandten ist heute unter dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung gegenüber der offiziellen Ausübung eines fremd-ideologischen oder religiös-fanatischen Druckes selbst von seiten des Staates, aber auch von allen anderen Seiten unantastbar geworden.
Um dieses Erbe unserer deutschen Sprache und unserer wahren deutschen Kultur einer hohen sozialpolitischen Sittlichkeit unserem deutschen Volke als eine segensreiche „Stiftung“ unserer Vorfahren wieder allgemein zugänglich zu machen, wurde die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG gegründet.
Wenn die Initiatoren der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG für die Bewältigung dieser staatspolitischen Aufgabe die Form des nicht
eingetragenen Vereins gewählt haben, so bekundet dies ganz und gar nicht, daß sie etwa weniger Ambitionen hätten als beispielsweise eine vom Land Baden-Württemberg anerkannte Stiftung oder als das Land Baden-Württemberg selbst oder als die Bundesrepublik Deutschland oder sogar als die Vereinten Nationen.
„Es ist unermeßlich,
wieviel der Mensch vermag,
wenn er will,
wie hoch er sich erhebt,
wenn er sich ein freier Mann fühlt.“
Joh.v. Müller
Will die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG als kulturpolitisches Organ der VERTRETER DES VOLKES der GOLDENEN PARTEI in unserem von der römisch-dogmatischen Fremdideologie bestimmten und deshalb religiös, politisch, gesellschaftlich, gesundheitlich, wirtschaftlich, ökologisch und sittlich so herunterzwangsgewirtschafteten, geteilten Deutschland wirklich ihrer gestellten Aufgabe gerecht werden, so sind wir nach genauer Prüfung der bestehen den Verhältnisse der Meinung, daß für unser deutsches Volk eine Besinnung auf die wahre demokratische Kulturtradition unserer sittlich hochgebildeten heidnischen Vorfahren unumgänglich ist, daß deshalb eine Reinigung von politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, gesundheitlichen, sittlichen, ökologischen und religiösen Fremdeinflüssen, welche unseren gesellschaftlichen Fortschritt lähmen, stattfinden muß, daß unser deutsches Volk sich also unter dem Schutz der objektiven Wissenschaft und unserer demokratischen Grundordnung auf seine eigene demokra-tische Kraft besinnen muß.
Und hier liefert nur die Form des „nicht eingetragenen Vereins“ das Potential einer freien und unabhängigen Körperschaft.