9.)
Zu dem von Ihnen auch noch mit verunglimpften Research Development Department der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG folgendes:
Die Research Development Abteilung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG vertritt die Interessen der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG gegenüber einem qualifizierten Hersteller.
Beim Evaluieren von durch die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG benötigten Produkten ist die Research Development Abteilung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG unmittelbar und ausschließlich verpflichtet, deren Qualität sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen und dann getreu ihren Untersuchungsergebnissen ihrer Geschäftsführung Auskunft zu geben, damit diese mit gutem Wissen und Gewissen die weiteren Schritte der geschäftlichen Beziehungen über ihre Organisationsgruppe Beschaffung in die Wege leiten kann soweit die geprüften Produkte für einen Einsatz unsererseits interessant sind.
Die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG ist ihrem Wesen nach ein demokratisch organisierter Mitgliedsverband.
Deshalb wird die Geschäftsführung über Delegiertenversammlungen gewählt.
Bei diesen Wahlen setzen die Mitglieder der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG in die von ihnen gewählten Personen das Vertrauen, daß sie ihre Interessen (die Interessen der Mitglieder), so wie sie in der Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG niedergelegt sind, vertreten wie dies ja bei einem demokratisch orientierten System üblich ist.
Unabhängig von ihrer Verpflichtung gegenüber der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG als dem Gesamtverband versteht die Research-Development-Abteilung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG sich auch noch als ein natürlicher Interessenvertreter dessen, was man so allgemein mit „Qualität“ bezeichnet und zwar nach internationalem Standard.
Oft führt dabei diese spezielle Abteilung mit naturwissenschaftlich-technischen Methoden Tests durch zumindest dort, wo es den Verantwortlichen angebracht und zweckmäßig erscheint.
Darüber hinaus ergänzt die Research Development Abteilung diese Tests durch praktischen, vielfältigen Gebrauch der betreffenden Produkte, und sie bemüht sich dabei ernsthaft, objektive Ergebnisse zu erzielen, denn hierzu ist sie gegenüber ihrer Geschäftsführung und ihren Mitgliedern verpflichtet.
Insofern kann die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG voraussetzen, daß ihre Research Development Abteilung auch ganz natürlich die Interessen eines Herstellers vertritt wenn der Hersteller optimale Qualität liefert und gegenüber gleicher oder ähnlicher Qualität konkurrierender Hersteller wettbewerbsfähig ist.
Für die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG ist mit der Untersuchung eines Produkts oder einer Produktkette durch ihre Research Development Abteilung wegen der Gewissenhaftigkeit der Prüfungen mehr Aufwand verbunden, als dies mancher Hersteller vermuten könnte, und oft genug ist der Hersteller deshalb auch positiv überrascht, festzustellen, wie ernst seine Ware genommen wird.
Aus Gründen der eigenen bei den Tests anfallenden Kosten und aufgrund der Tatsache, daß die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG im Falle eines qualifizierten Herstellers gegenüber ihren Mitgliedern auch ganz natürlich dessen Interessen vertritt, gehört es auch bei dem Research Development Department der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG zu den traditionellen Gepflogenheiten, den Kostenaufwand der Prüfung insofern mit dem Hersteller zu teilen, als dieser die zu testenden und vorzuführenden Produkte und Materialien kostenlos hierfür zur Verfügung stellt.