Der guten Ordnung halber möchte ich bemerken, daß zu dieser Zeit sowohl dem LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG bekannt war, daß wir in diesem Zusammenhang mit der Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND alleine schon Druck- und Informationsmaterial im Gesamtwert von 2,5 Millionen DM hergestellt hatten , und dies der guten Ordnung halber sowie als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme von einem vereidigten Sachverständigen, welcher uns von der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt benannt worden war, hatten amtlich beglaubigen lassen unsere sonstigen Kosten für Personal, Telefon, Telex, Fahrzeuge, Hotels, Flüge, Mieten, etc. gar nicht eingerechnet.
Dieser Tatbestand der Erstellung des besagten Informations- und Dokumentationsmaterials im Zusammenhang mit dem Projekt der Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND hatte dann auch nach zusätzlicher Prüfung durch einen vereidigten Buchprüfer aus Kassel in unserem Finanzbericht der GOLDENEN PARTEI seinen Niederschlag gefunden und war in der Veröffentlichung des DEUTSCHEN BUNDESTAGES über die Offenlegung der Parteifinanzen vom 22.1.87 in dem Finanzbericht der GOLDENEN PARTEI enthalten.
Sowohl dem LANDESKRIMINALAMT VON BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der HEIDELBERGER STAATSANWALTSCHAFT war zu dieser Zeit aufgrund ihrer bis dahin durchgeführten umfangreichen Ermittlungen auch bekannt, daß wir demgegenüber im Rahmen aller bis dahin von uns veranstalteten Kongresse, Symposien und Tagungen nicht einmal die Summe von einer halben Million eingenommen hatten.
Darüber hinaus war dem LANDESKRIMINALAMT VON BADEN-WÜRTTEMBERG wie auch der STAATSANWALTSCHAFT IN HEIDELBERG aufgrund ihrer umfangreichen Untersuchungen bekannt, daß wir in jedem Falle neben jenen hohen Kosten für die Erstellung des Informations- und Dokumentationsmaterials zur Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND auch noch weitere Unkosten gehabt hatten wie Telefon- und Telexkosten, Reisekosten, Mietkosten, Fahrzeugkosten, Hotelkosten, die alleine schon die Summe aller Kongreßeinnahmen übertrafen.
Sowohl dem LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG war also aufgrund einer speziellen Finanzprüfung durch das FINANZAMT HEIDELBERG in unserem Hause, aufgrund unseres vom DEUTSCHEN BUNDESTAG veröffentlichten Finanzberichtes der GOLDENEN PARTEI sowie aufgrund ihrer sonstigen umfangreichen Recherchen inklusive der bisherigen Hausdurchsuchungen und des von ihnen in diesem Zusammenhang beschlagnahmten umfangreichen Materials auch bekannt, daß eine Aufrechnung unserer Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit jenem Projekt der Schaffung der DEUTSCHEN KULTURZENTREN IM IN- UND AUSLAND inklusive aller damit verbundenen Symposien, Kongresse und Wirtschaftstage nachweisbar für uns selbst ein Defizit von 2½ Millionen DM gebracht hatte.
Wie das LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG nach einer solchen schlichten Einnahmen / Kosten-Rechnung darauf kommt, daß seine Ermittlungen ergeben haben, wir hätten Großaufträge vorgespiegelt und Firmen dazu veranlaßt, ihre Repräsentanten auf kostspielige Seminare zu beordern, ohne daß jemals die Absicht bestanden habe, auch nur eines der Objekte tatsächlich zu verwirklichen, beweist nur jene wirtschaftsferne, rein ideologische Kriminalisierung von Andersdenkenden, welche sich um einen bürgerlichen demokratischen Entwicklungsprozeß nach objektiven wissenschaftlichen Maßstäben und ganz jenseits von religiösen oder ideologischen Manipulationen bemühen.
Wenn es der LANDESKRIMINALPOLIZEI VON BADENWÜRTTEMBERG und der HEIDELBERGER STAATSANWALTSCHAFT im Rahmen ihrer umfangreichen Recherchen, Hausdurchsuchungen und sonstigen Ermittlungen nicht erlaubt ist, bei dem Vorwurf einer widerrechtlichen Bereicherung gegenüber Organisationen und deren Mitgliedern deren Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufzurechnen und dann schießlich zu dem Schluß zu gelangen, daß die Beschuldigten fünfmal so hohe Verluste gemacht und aufzuweisen hatten wie Einnahmen, dann offenbart dies die behördliche Verfolgung ganz massiver machtpolitischer Ziele, die sich auf eine rechtswidrige Ausschaltung Andersdenkender richtet.