DEUTSCHES ARCHIV
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PETER HÜBNER • PREIS DER FREIHEIT – DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH
Die antidemokratische politische Praxis in Deutschland
Teil 3   •   VERTRETER DES VOLKES – Die Goldene Partei Deutschlands
Bundeskanzleramt wird als einer der Hauptdrahtzieher gegen den
bürgerlichen Demokratisierungsprozeß entlarvt


Die „Stif­tung“ ist al­so ein ju­ris­ti­sches Nullum. Na­men sind auch kei­ne in Er­fah­rung zu brin­gen, und so wird in Gang ge­setzt, was es nach deut­schem Recht ei­gent­lich nicht ge­ben soll­te: ein ju­ris­ti­sches Nullum, gut ge­tarnt und ver­bar­ri­ka­diert und mit of­fen­sicht­lich gro­ßen Mit­teln ver­se­hen, wird mas­siv wirt­schaft­lich und po­li­tisch tä­tig.

Beispiel für diese Tätigkeit:

Offener Brief der
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an die Präsidenten
von Bundestag
und Bundesrat –
– Anlage-59

Ne­ben ab­sur­den An­schul­di­gun­gen wird „Kla­ge bei den zu­stän­di­gen deut­schen und in­ter­na­tio­na­len Ge­rich­ten of­fi­zi­ell und öf­fent­lich“ an­ge­kün­digt. Klä­ger sol­len sein:
  1. Freier Deutscher Bürgerverein
  2. Deutsche Staatsbürgerliche Vereinigung
  3. European Foundation of the Free and Independent Citizens
  4. World Association of the Free and Independent Citizens
  5. Deutscher Verband der freien und unabhängigen Politiker
  6. European Council of the Free and Independent Politicians
  7. World Association of the Free and Independent Politicians.

Das Gan­ze in erst­klas­si­gem Druck auf Glanz­pa­pier, obe­rer Rand Gelb, Rot, Blau, Ad­ler und „Of­fe­ner Brief“ in Gold, dann zwei Zei­len Rot, zwei Schwarz. Aber kei­ne An­schrift, kein Na­me, kein Ver­ant­wort­li­cher.

Da die „Stif­tung“ we­der ei­ne Stif­tung noch ein ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein ist, kann sie auch nicht als ge­mein­nüt­zig an­er­kannt wer­den. Die ent­spre­chen­de Be­haup­tung auf der letz­ten Sei­te der „Ver­fas­sung“ ist so­mit falsch.*

Wei­te­re Bei­spie­le für die Tä­tig­kei­ten der „Stif­tung“:

Schrei­ben an den Mi­nis­ter für So­zia­les, Ge­sund­heit und Um­welt des Lan­des Rhein­land-Pfalz vom 1. 6. 84:

DEUTSCHES FORSCHUNGSZENTRUM
FACHINSTITUT FÜR GRUNDLAGENFORSCHUNG

Ei­ne freie un­ab­hän­gi­ge Ein­rich­tung zur kri­ti­schen För­de­rung der frei­en Ge­wis­sens­bil­dung in al­len Be­rei­chen der Ge­sell­schaft

Un­ter der Schirm­herr­schaft der DEUT­SCHEN KUL­TUR­STIF­TUNG und ih­rer För­de­rer­ge­sell­schaf­ten.

Unterschrift unleserlich
FACHBEREICH 10
Grundlagenforschung im Bereich Jugend
– Anlage-60

Die Auf­zäh­lung der 17 „Fach­be­rei­che“ ist in nicht mehr les­ba­rer Klein­schrift ge­druckt, die „Haupt­funk­ti­ons­ein­hei­ten“ ent­spre­chen in et­wa de­nen der WYMS.

Ent­spre­chen­de Schrei­ben sind auch an an­de­re Mi­nis­te­rien ge­gan­gen.

Der auf dem Brief­pa­pier an­ge­ge­be­ne Te­lex-An­schluß ist iden­tisch mit dem WYMS-An­schluß.

Mit der Zeitschrift

DEUTSCHES POLITIK FORUM 6/84
– Anlage-61

wendet die „Stiftung“ sich

An die CDU-CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Bezug: DEUTSCHES KULTUR FORUM

Auf der­sel­ben Sei­te heißt es wie­der­um:

„Ei­ne freie un­ab­hän­gi­ge Kör­per­schaft zur För­de­rung von
Tra­di­tion und Fort­schritt, als ge­mein­nüt­zig und
be­son­ders för­de­rungs­wür­dig an­er­kannt.“

An­geb­li­che „ko­ope­ra­ti­ve Her­aus­ge­ber“ die­ser Zeit­schrift:
  1. Deutscher Wählerring
  2. Deutscher Wählerverband
  3. Deutsche Wählervereinigung
  4. European Foundation of Electors
  5. World Association of the Promotors of Free Elections

*




Se­hen Sie hier­zu im Sin­ne ei­ner Rich­tig­stel­lung den Ab­druck des Do­ku­men­tes für die An­er­ken­nung der Ge­mein­nüt­zig­keit des Fi­nanz­am­tes Hei­del­berg vom 9. Nov. 1982.








Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
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