PETER HÜBNER PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH
Die antidemokratische politische Praxis in Deutschland
Teil 3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei Deutschlands
Der neunte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen
Dem LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG und der STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG waren aufgrund der bei uns beschlagnahmten Dokumente und aufgrund ihrer umfangreichen Recherchen bekannt, daß wir in den Jahren 1975-84 mit GESCHÄFTSFÜHRERN, VORSTANDSMITGLIEDERN, AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN und GESELLSCHAFTERN von über 5000 GROSSUNTERNEHMEN in allen Industrienationen der Welt Spitzengespräche geführt hatten, welche auf eine konkrete Verwirklichung der INTERNATIONALEN PARTNERSCHAFTSZENTREN zielten, und daß die Konkretisierung dieser Pläne in einem Zwölfjahresplan 1984 beginnen und sich bis 1996 erstrecken sollte.
Und der KRIMINALPOLIZEI DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG sowie der HEIDELBERGER STAATSANWALTSCHAFT war aufgrund der von ihnen gemeinsam beschlagnahmten Dokumente sowie aufgrund ihrer eigenen umfangreichen Recherchen zur Genüge bekannt, daß wir bei allen diesen Aktivitäten nicht einen Pfennig verdient hatten, sondern dem entgegen nur Unkosten* in großer Höhe gehabt hatten, und daß wir auch bei allen diesen Aktivitäten niemals eine Person oder eine Institution je nach Geld gefragt hatten.
Anhand dieses umfangreichen Wissens mußte es sowohl dem LANDESKRIMINALAMT BADEN-WÜRTTEMBERG als auch der HEIDELBERGER STAATSANWALTSCHAFT einsichtig sein, daß die Erhebung ihres Vorwurfes, wir hätten die Realisierung der PARTNERSCHAFTSZENTREN nie beabsichtigt, angesichts der erdrückenden Dokumente geradezu grotesk war.
In der bisher letzten Hausdurchsuchung, welche interessanterweise 11 Tage nach richterlicher Ausstellung des Hausdurchsuchungsbefehls und entsprechender umfangreicher polizeilicher Vorbereitungen stattfand, wurde am 15.9.87 praktisch alles Material beschlagnahmt, was uns eine geordnete Weiterführung der GOLDENEN PARTEI sowie ihres kulturpolitischen Organs, der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG, irgendwie hätte ermöglichen können.
Und wir hatten deshalb bei der Beschlagnahme sowohl dem leitenden STAATSANWALT als auch dem Einsatzleiter der LANDESKRIMINALPOLIZEI VON BADEN-WÜRTTEMBERG mitgeteilt, daß wir nun in unserer weiteren Aktivität völlig lahmgelegt seien was dann besonders der BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE LANDESKRIMINALBEAMTE mit einem befriedigten Lächeln registrierte.
Aufgrund dieses Tatbestandes mußten wir einen AUSSERORDENTLICHEN PARTEITAG einberufen und konnten nur das vorläufige Ruhenlassen der Parteiaktivität sowie der Aktivität ihres kulturpolitischen Organs, der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG beschließen da uns für eine weitere geordnete Tätigkeit aufgrund der umfangreichen Beschlagnahme alle notwendigen Unterlagen fehlten.
Kurioserweise fragte die STAATSANWALTSCHAFT ganz entgegen ihrer sonstigen Gewohnheit plötzlich unerwartet über unseren Rechtsanwalt bei der GOLDENEN PARTEI an, ob sie die von ihr und dem LANDESKRIMINALAMT gemeinsam beschlagnahmten Unterlagen an das LANDESKRIMINALAMT weitergeben dürfe.
Ich verneinte diese Frage obwohl ich dieser Art geheuchelter Rhetorik ohnehin keine praktische Bedeutung beimaß.