Brief der PRÄSIDENTIN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
an die GOLDENE PARTEI
an die GOLDENE PARTEI
Auf Ihre Anfrage vom 6. Dezember 1988 wird mitgeteilt, daß die Präsidentin des Deutschen Bundestages an dem Steuerverfahren nicht beteiligt war.
Ende des Zitats
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Brief des FINANZAMTS KASSEL an die
GOLDENE PARTEI
GOLDENE PARTEI
Das Finanzamt hat die Steuern nach Recht und Gesetz gleichmäßig festzusetzen (§ 85 AO ). Den Sachverhalt hat es von amtswegen zu ermitteln (§ 88 AO). Für die Besteuerung Ihrer Organisation ist von wesentlicher Bedeutung, ob die Parteieneigenschaft vorliegt. Das Finanzamt kann den vorgenannten Pflichten nur nachkommen, wenn es diese Frage klärt. Die Entscheidung darüber, ob durch Art. 21 GG und die Bestimmungen des PartG das Finanzamt gehindert ist, seiner Pflicht in eigener Zuständigkeit nachzukommen, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Ich habe deshalb zunächst den Körperschaftssteuervorauszahlungsbescheid aufgehoben. Ohne Zweifel hat aber das Finanzamt zu klären, ob Ihre Organisation einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, da insoweit die Befreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG nicht gilt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht (§ 14 AO). Ich bitte Sie daher um Aufgliederung der Position Einnahmen aus Veranstaltungen u.s.w. (1986: 398.552,80 DM).
Für Ihre Antwort bis zum 16. Januar 1989 wäre ich Ihnen dankbar.
Ende des Zitats
Für Ihre Antwort bis zum 16. Januar 1989 wäre ich Ihnen dankbar.
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Brief des HESSISCHEN FINANZMINISTERIUMS
an die GOLDENE PARTEI
an die GOLDENE PARTEI
Das Finanzamt Kassel-Goethestraße hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, daß der Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheid für die Jahre 1988 und 1989 zunächst aufgehoben wurde. Ich sehe daher Ihre o.a. Schreiben als erledigt an.
Ende des Zitats
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Ich möchte Ihnen an dieser Stelle hier das Lesen all dieser Einzelheiten ersparen. Wir haben die Dokumente aber aufgrund der politischen Brisanz dieses ganzen Falles vollständig im Anhang abgedruckt.*
Unser bisher letztes Schreiben vom 8.11. in dieser Sache selbstverständlich per Einschreiben mit Rückantwort an das von der neugewählten HESSISCHEN CDU regierte FINANZAMT KASSEL sei hier der guten Ordnung halber abgedruckt:
Brief der GOLDENEN PARTEI an das
FINANZAMT KASSEL
FINANZAMT KASSEL
EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN
An das
Finanzamt Kassel-Goethestr.
z. Hd. Herrn Neumayer
Postfach 10 12 29
3500 Kassel
vom 11.10. 1989
Sehr geehrter Herr Neumayer,
gegen Ihre drei Bescheide „Erinnerung Androhung eines Zwangsgeldes“ betreffend die Aufgliederung unserer Einnahmen und Ausgaben aus den Jahren 1985, 1986 und 1987 legen wir hiermit gemäß § 349 AO form- und fristgerecht Beschwerde ein.
Begründung folgt.
i. V. i. V.
VERTRETER DES VOLKES Die GOLDENE PARTEI
D-3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel: 05603-5693
Teletex: 05603811
Ende des Zitats
An das
Finanzamt Kassel-Goethestr.
z. Hd. Herrn Neumayer
Postfach 10 12 29
3500 Kassel
8. 11. 1989
Betr.:
Drei Bescheide über Androhung eines Zwangsgeldesvom 11.10. 1989
Sehr geehrter Herr Neumayer,
gegen Ihre drei Bescheide „Erinnerung Androhung eines Zwangsgeldes“ betreffend die Aufgliederung unserer Einnahmen und Ausgaben aus den Jahren 1985, 1986 und 1987 legen wir hiermit gemäß § 349 AO form- und fristgerecht Beschwerde ein.
Begründung folgt.
i. V. i. V.
VERTRETER DES VOLKES Die GOLDENE PARTEI
D-3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel: 05603-5693
Teletex: 05603811
Ende des Zitats