RECHENSCHAFTSBERICHT 1985 der
GOLDENEN PARTEI
Dukument
Am 29.9.1987 übersandten wir dem PRÄSIDENTEN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES gemäß dem PARTEIENGESETZ den RECHENSCHAFTSBERICHT der GOLDENEN PARTEI für das Jahr 1986, der dann am 16.10.1987 in der BUNDESTAGSDRUCKSACHE 11/977 veröffentlicht wurde.
RECHENSCHAFTSBERICHT 1986 der
GOLDENEN PARTEI
Dukument
Seit dem 14. Juni 1985 hat der BUNDESWAHLLEITER immer wieder versucht, von uns konkrete genaue Angaben über unsere MITGLIEDER zu bekommen nachdem natürlich auch die entsprechenden Polizeieinsätze und Hausdurchsuchungen der Behörden keinen Erfolg gebracht hatten.
So forderte er schon von allem Anfang an von uns Auskünfte gerade auch in bezug auf unsere MITGLIEDER wonach er laut dem PARTEIENGESETZ gar nicht befugt ist.
Am 17. Dezember 1985 teilt uns der BUNDESWAHLLEITER mit, daß es noch einer formalen Satzungskorrektur bedarf.
Am 23. 12. 1987 übersenden wir dem Bundeswahlleiter unseren Vorschlag zu der von ihm gewünschten Satzungskorrektur.
Am 15. Januar 1988 teilt uns der BUNDESWAHLLEITER mit, daß von ihm aus gesehen dieser Satzungsänderung nichts im Wege stehe, und wir berufen daraufhin gemäß dem PARTEIENGESETZ und gemäß unserer Satzung einen außerordentlichen PARTEITAG für die entsprechende Satzungsänderung ein.
Am 4. 4. 1988 findet der außerordentliche PARTEITAG statt und beschließt die Satzungsänderung.
Am 11. Mai 1988 schreibt uns der BUNDESTAGSPRÄSIDENT den folgenden Brief:
Brief des BUNDESTAGSPRÄSIDENTEN an die GOLDENE PARTEI
„Bereits im vergangenen Jahr hatte mich der Bundeswahlleiter darauf aufmerksam gemacht, daß die ihm vorliegenden Unterlagen der „Goldenen Partei“ aufgrund von Satzungsmängeln und des noch fehlenden Programms nicht in die gemäß §6 Abs. 3 PartG dort geführte Sammlung hätte aufgenommen werden können.
Die Vereinigung „Goldene Partei“ habe bisher weder an Landtags oder Bundestagswahlen teilgenommen und sei bisher nicht von einem Wahlausschuß als Partei für eine Wahl anerkannt worden.
In dem mir kürzlich übermittelten neuesten Verzeichnis der Parteien und politischen Vereinigungen, die gemäß § 6 Abs. 3 PartG beim Bundeswahlleiter Parteiunterlagen hinterlegt haben, ist die „Goldene Partei“ abermals nicht vertreten.
Im Hinblick auf die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages mache ich darauf aufmerksam, daß unter diesen Umständen ernste Bedenken gegen die Veröffentlichung künftiger Rechenschaftsberichte der „Goldenen Partei“ bestehen. Ich stelle anheim, die Angelegenheit mit dem Bundeswahlleiter zu klären und die fehlerhaften Unterlagen dort vorzulegen.“
Ende des Zitats
Die Vereinigung „Goldene Partei“ habe bisher weder an Landtags oder Bundestagswahlen teilgenommen und sei bisher nicht von einem Wahlausschuß als Partei für eine Wahl anerkannt worden.
In dem mir kürzlich übermittelten neuesten Verzeichnis der Parteien und politischen Vereinigungen, die gemäß § 6 Abs. 3 PartG beim Bundeswahlleiter Parteiunterlagen hinterlegt haben, ist die „Goldene Partei“ abermals nicht vertreten.
Im Hinblick auf die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages mache ich darauf aufmerksam, daß unter diesen Umständen ernste Bedenken gegen die Veröffentlichung künftiger Rechenschaftsberichte der „Goldenen Partei“ bestehen. Ich stelle anheim, die Angelegenheit mit dem Bundeswahlleiter zu klären und die fehlerhaften Unterlagen dort vorzulegen.“
Ende des Zitats