Die deutsche Staatskunst war lange Zeit umfochtene Bastion angestammter deutscher Tradition und Kultur, und die Repräsentanten des deutschen Beamtentums sollten die ersten sein, die sich unter dem Schutz der Demokratie nach Art und Sitte unserer deutschen Väter und Mütter in freier Gewissensbildung, freier Willensbildung und freier Persönlichkeitsentfaltung von der nahöstlichen Fremdideologie befreien, welche nun über beinahe 2000 Jahre hinweg unsere eigene hohe deutsche Tradition der Sittlichkeit zersetzt hat und die natürliche Menschenwürde des Deutschen mit der aktiven gezielten Verherrlichung des Leidens bis auf den heutigen Tag untergräbt.
Da nun mal auch Ihr Schreibtisch zum Gefechtsfeld dieser politisch-kulturellen Auseinandersetzung geworden ist, wollten wir hiermit Ihnen sowie auch Ihren von uns vermuteten „Hintermännern“ unsere deutschen Argumente nicht vorenthalten.
Zumindest bei Ihnen in der Post nehmen wir noch an, daß Sie als einfache Beamte unter Berücksichtigung Ihrer Dienstvorschriften vorrangig die natürlichen Interessen Ihrer eigenen Vorfahren zu vertreten bereit sind und nicht etwa Ihre bestehenden Dienstvorschriften wegen scheinbar so „etablierter Hintermänner“ mit falschen religiös-politischen Absichten verletzen.
Wir sind auch darauf vorbereitet, unter dem Schutze der demokratischen Grundordnung unseres Staates und unter dem Schutze der bestehenden Gesetze und Gepflogenheiten in dieser Angelegenheit vor den Augen des Volkes mit dem Bundespostminister in eine öffentliche Auseinandersetzung zu treten.
Bei dieser Gelegenheit könnten dann möglicherweise sogar noch eine ganze Reihe geplanter Schachzüge religiös-fanatisch gefärbter Institutionen, welchen die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG ein Dorn im Auge ist, aufgedeckt werden.
Sollten Sie aufgrund Ihrer momentanen „Vorschriften“ und Anweisungen immer noch glauben, daß Sie die Rechtsform des nichteingetragenen Vereins der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG für Anschlüsse bzw. für die Namenseintragung nicht akzeptieren dürfen, und sollte sich somit unsere Auseinandersetzung über den von Ihnen gesetzten Termin vom 30.6.1984 ausdehnen, so besteht in einem solchen Falle die Möglichkeit, daß die hier im Hause vorhandene Organisation WYMS (unser Vermieter mit der Form des eingetragenen Vereins, die entsprechenden Unterlagen dieser Organisation liegen Ihnen ohnehin vor) unter ihrem Namen die besagten Telefon- und Telexverbindungen fortführt bzw. übernimmt, bis die ganze Angelegenheit öffentlich geklärt ist.
Jene von Ihnen vorgezeichnete Eintragung unserer Telefon- und Telexanschlüsse unter dem Namen einer oder mehrerer natürlicher Personen ist von uns nicht vorgesehen, und wir bitten Sie, dies zu respektieren.
Bevor Sie also die von Ihnen angedrohte „Aufhebung des Anschlusses von Amts wegen“ durchführen, bitten wir Sie, zur Kenntnis zu nehmen, daß in einem solchen Falle die Übernahme des Telexanschlusses 4 61 469 bis auf weiteres von der WYMS gewünscht wird daß also in einem solchen Falle der Anschluß nicht aufgehoben wird, sondern unter dem Namen unseres Vermieters, der Organisation WYMS, ohne Unterbrechung weiterläuft.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
Kooperationsabteilung Regierungen / Behörden
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Anlage:
Sonderausgabe DEUTSCHES KULTURFORUM 4/84
zur Kenntnisnahme
Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
Retournierung des Antrags für Teletexanschluß unter
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Da nun mal auch Ihr Schreibtisch zum Gefechtsfeld dieser politisch-kulturellen Auseinandersetzung geworden ist, wollten wir hiermit Ihnen sowie auch Ihren von uns vermuteten „Hintermännern“ unsere deutschen Argumente nicht vorenthalten.
Zumindest bei Ihnen in der Post nehmen wir noch an, daß Sie als einfache Beamte unter Berücksichtigung Ihrer Dienstvorschriften vorrangig die natürlichen Interessen Ihrer eigenen Vorfahren zu vertreten bereit sind und nicht etwa Ihre bestehenden Dienstvorschriften wegen scheinbar so „etablierter Hintermänner“ mit falschen religiös-politischen Absichten verletzen.
Wir sind auch darauf vorbereitet, unter dem Schutze der demokratischen Grundordnung unseres Staates und unter dem Schutze der bestehenden Gesetze und Gepflogenheiten in dieser Angelegenheit vor den Augen des Volkes mit dem Bundespostminister in eine öffentliche Auseinandersetzung zu treten.
Bei dieser Gelegenheit könnten dann möglicherweise sogar noch eine ganze Reihe geplanter Schachzüge religiös-fanatisch gefärbter Institutionen, welchen die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG ein Dorn im Auge ist, aufgedeckt werden.
Sollten Sie aufgrund Ihrer momentanen „Vorschriften“ und Anweisungen immer noch glauben, daß Sie die Rechtsform des nichteingetragenen Vereins der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG für Anschlüsse bzw. für die Namenseintragung nicht akzeptieren dürfen, und sollte sich somit unsere Auseinandersetzung über den von Ihnen gesetzten Termin vom 30.6.1984 ausdehnen, so besteht in einem solchen Falle die Möglichkeit, daß die hier im Hause vorhandene Organisation WYMS (unser Vermieter mit der Form des eingetragenen Vereins, die entsprechenden Unterlagen dieser Organisation liegen Ihnen ohnehin vor) unter ihrem Namen die besagten Telefon- und Telexverbindungen fortführt bzw. übernimmt, bis die ganze Angelegenheit öffentlich geklärt ist.
Jene von Ihnen vorgezeichnete Eintragung unserer Telefon- und Telexanschlüsse unter dem Namen einer oder mehrerer natürlicher Personen ist von uns nicht vorgesehen, und wir bitten Sie, dies zu respektieren.
Bevor Sie also die von Ihnen angedrohte „Aufhebung des Anschlusses von Amts wegen“ durchführen, bitten wir Sie, zur Kenntnis zu nehmen, daß in einem solchen Falle die Übernahme des Telexanschlusses 4 61 469 bis auf weiteres von der WYMS gewünscht wird daß also in einem solchen Falle der Anschluß nicht aufgehoben wird, sondern unter dem Namen unseres Vermieters, der Organisation WYMS, ohne Unterbrechung weiterläuft.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
Kooperationsabteilung Regierungen / Behörden
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Anlage:
Sonderausgabe DEUTSCHES KULTURFORUM 4/84
zur Kenntnisnahme
Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
Retournierung des Antrags für Teletexanschluß unter
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG